
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf - mindestens jedoch einmal im Jahr - einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen.
Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit
Um die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu erfüllen, muss der Unternehmer mindestens einmal pro Jahr sicherstellen:
- Prüfung des gewerblich genutzten Fahrzeugs auf Betriebssicherheit
- durch einen Sachkundigen, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutz- und UV-Vorschriften vertraut ist; dies sind z. B. geeignete Mitarbeiter der Kfz-Werkstätten
- mindestens einmal pro Jahr
- Bestätigung durch Bescheinigung und Prüfplakette
Gerne führen wir diese Überprüfung für Sie durch. Anschließend erhalten Sie ein Prüfprotokoll sowie die Plakette.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.